Fahreignungsseminar

Im Rahmen der ab dem 01.05.2014 in Kraft getretenen Reform des Punktsystems wurde  ein neues Instrument für die Verkehrssicherheit, das Fahreignungsseminar, geschaffen.

Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer unterstützen, die Gründe für Ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr zu erkennen, ihre Gefahrenwahrnehmung zu sensibilisieren, ihr Risikobewusstsein und ihre Anpassungsbereitschaft an Regeln zu fördern, um  ihr Verkehrsverhalten zu ändern. Dadurch sollen weitere Verstöße und -nicht zuletzt- der Entzug der  Fahrerlaubnis vorgebeugt werden.

Das Fahreignungsseminar können Sie zu diesem Zweck bei einem Stand von 1-7 Punkten bei mir freiwillig besuchen.  Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten, d.h. in den Stufen “Vormerkung” (1-3 Punkte) und “Ermahnung” (4-5 Punkte)  können Sie einen Punkt in Flensburg abbauen! In der Stufe der Verwarnung (6-7 Punkte) geht leider kein Punktabbau mehr. (Trotzdem könnte es für manche Fahrer sinnvoll sein, sich mit ihrem Verkehrsverhalten tieferliegend zu beschäftigen, um den Entzug der Fahrerlaubnis der bei dem Erreichen oder Überschreiten von 8 Punkten droht, vorzubeugen.)

Das Fahreignungsseminar stellt eine kombinierte Maßnahme dar, die von einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht:

Die verkehrspädagogische Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern von besonders geschulten Fahrlehrern durchgeführt werden.

Die verkehrspsychologische Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme von Diplom-Psychologen, die in Verkehrspsychologie ausgebildet sind und über einschlägige Erfahrungen in diesem Bereich verfügen, durchgeführt.

Beide Berufsgruppen müssen gemäß §4a Straßenverkehrsgesetz (StVG) über eine entsprechende Seminarerlaubnis verfügen, die von den zuständigen Landesbehörden, erteilt wird.

Über eine solche Seminarerlaubnis gemäß § 4a Abs. 3 StVG verfüge ich als Diplom-Psychologe mit verkehrspsychologischer Qualifikation, weswegen ich Ihnen den verkehrspsychologischen Teil des Fahreignungsseminars in Kooperation mit einer entsprechenden Fahrschule anbieten kann.

Nach Abschluss beider Teilmaßnahmen erhalten Sie eine von mir und dem zuständigen Fahrlehrer gemeinsam unterschriebene Teilnahmebescheinigung zur Vorlage innerhalb von 14 Tagen bei Ihrer Führerscheinstelle.

Wichtig: Die Fahrerlaubnisbehörden sind gesetzlich verpflichtet, die betroffenen Kraftfahrer erst bei der Stufe der “Ermahnung” über die Möglichkeit der Durchführung eines Fahreignungsseminars zu informieren! Es ist deswegen sinnvoll, sich alleine frühzeitig darum zu kümmern, um Ihren Punktestand zu erfragen und sich an einem Fahreignungsseminar bereits in der Stufe der “Vormerkung” möglicherweise anzumelden. Ihren Punktestand können Sie mit Hilfe eines Antrags auf Auskunft beim Fahreignungsregister in Flensburg erfahren. Sie finden hier das Antragsformular auf Ihre kostenlose Auskunft Ihres Punktestandes, zum Download.


Reform des Punktsystems

Am  01.05.2014 ist die Reform des Punktsystems in Kraft getreten. Das neue “Fahreignungs-Bewertungssystem”, hat das alte  “Punktsystem” abgelöst. Das Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg wurde zum Fahreignungsregister (FAER) umbenannt.

Nur Verkehrsverstöße, die verkehrsicherheitsrelevant sind, werden ab dem 01.05.2014 mit Punkten in Flensburg versehen. Umweltverstöße, Verstöße gegen das Sonntagsverbot o.ä.  bekommen keine Punkte. Auch die komplizierte Tilgungshemmung ist abgeschafft worden. Jeder Verstoß wird einzeln getilgt. Allerdings bei längeren Tilgungszeiten.

Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet auf einer Skala von 1 bis 3  statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit 1 oder 2 Punkten und Straftaten mit 2 oder 3 Punkten bewertet: Es gibt “schwerwiegende” und “sehr schwerwiegende” Verstöße. Abhängig von der Schwere des Verstoßes, etwa ob der Verstoß mit oder ohne Fahrverbot versehen war, gibt es einen oder zwei Punkte in Flensburg. Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bekommen zwei Punkte in Flensburg, es sei denn, sie haben zu einem Entzug der Fahrerlaubnis geführt, dann werden sie mit 3 Punkten sanktioniert. In der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnisverordnung können Sie die Bezeichnung und die Punktebewertung der  Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erfahren.

Auch wenn man das System kritisieren mag, so garantiert es mit seinem bundeseinheitlichen Maßnahmen- bzw. Punktekatalog die Gleichbehandlung aller Menschen, die in Deutschland verkehrsauffällig werden.

Beim neuen Fahreignungs-Bewertungssystem gibt es maximal 8 Punkte statt 18 wie beim alten Punktsystem. Nach dem Erreichen oder Übersteigen der 8 -Punkte -Marke wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Das System hat trotz der unangenehmen Sanktionen auch einen präventiven Charakter. Es gibt den Fahrern Hilfestellungen, damit sie ihre Einstellungen und Gewohnheiten, die zu den Punkten geführt haben, erkennen und beseitigen können. Zu diesen Hilfestellungen gehört das neue Fahreignungsseminar, dessen verkehrspsychologischen Teil ich Ihnen anbieten kann, da ich als Verkehrspsychologe über die entsprechende “Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie” gemäß § 4a Abs. 3 StVG verfüge, an dem Sie bei einem Stand von 1-7 Punkten freiwillig teilnehmen können, damit Sie über Ihre Verkehrsauffälligkeiten im Straßenverkehr reflektieren.

Vorsicht: NUR Bei einem Stand von 1  bis 5 Punkten können Sie einen Punkt in Flensburg abbauen und weitere Unannehmlichkeiten vorbeugen.

Auf der folgenden Tabelle können Sie die Überführung der “alten Punkte” vom Verkehrszentralregister (VZR) in das neue Fahreignungsregister (FAER) sehen.

Überführung der Punktestände

Alter Punktestand im Verkehrszentralregister am 30.04.2014

 

Neuer Punktestand im Fahreignungsregister am 01.05.2014

1-3

1

Vormerkung

4-5

2

6-7

3

8-10

4

Ermahnung

11-13

5

14-15

6

Verwarnung

16-17

7

≥ 18

8

Entziehung

Bemerkung: Punkte, die nach dem alten Punktsystem zu Verkehrsverstößen vergeben wurden, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant waren (Beispiel: Umweltverstöße, Verstöße gegen das Sonntagsverbot o.ä. ), werden VOR der Überführung ins neue Fahreignungsbewertungssystem vom Gesamtpunktestand des Verkehrszentralregisters abgezogen. Erst nach Abzug dieser Punkte wird die neue Punktzahl umgerechnet und ins neue System überführt. Die Begründung, wie gesagt: Nur verkehrssicherheitsrelevante Verkehrsverstöße werden in dem neuen Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten versehen.