Wenn Sie als Fahranfänger während Ihrer Probezeit nach Ihrer Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut verkehrsauffällig geworden sind, können Sie bei mir eine verkehrspsychologische Beratung nach §2a StVG (Fahrerlaubnis auf Probe) durchführen, da ich über die amtliche Anerkennung als Verkehrspsychologischer Berater nach §71 Fahrerlaubnisverordnung verfüge.
Ihr Nutzen: Nach erfolgreichem Abschluss der verkehrspsychologischen Beratung können Sie einen Entzug Ihrer Fahrerlaubnis, vorbeugen. Inhaltlich haben Sie die Möglichkeit, sich mit den persönlichen und situativen Bedingungen, mit Ihren Beweggründen, die Sie zu Ihren Verstößen geführt haben, auseinander zu setzen, damit Sie weitere Verstöße und mögliche Gefährdungsrisiken in der Zukunft vermeiden können.
Umfang und Kosten: Die Beratung hat einen Umfang von drei Einzelgesprächen á 60 Min, die in einem Zeitraum von mindestens zwei bis maximal acht Wochen abgeschlossen werden können. Sie kostet 280 Euro.
Wichtig: Nach dem Qualitätssicherungssystem des Bundesverbandes Deutscher Psychologen soll zu Beginn der Beratung ihre verkehrsrechtliche Vorbelastung vorgelegt werden, die nicht älter als vier Wochen sein darf. Wenn das Anschreiben der Behörde mit der Auflistung Ihrer Verstöße älter als vier Wochen sein sollte, so können Sie einen aktuellen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), ehemaliges Verkehrszentralregister (VZR), beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg beantragen. Sie finden hier das Antragsformular auf Ihre kostenlose Auskunft Ihres Punktestandes, zum Download.