MPU

MPU steht für: Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Sie wird im Volksmund abwertend als “Idiotentest” bezeichnet. Der Begriff geht vermutlich auf wiederholte Prüfungsauffälligkeiten bei der Fahrerlaubnisprüfung mancher Fahrerlaubnisbewerber geschichtlich zurück.  Die MPU hat jedoch mit einem Idiotentest  nichts zu tun, wie auch immer der Begriff entstanden sein mag. In der letzten Zeit wird  der Begriff “Begutachtung der Fahreignung”  oder “Fahreignungsbegutachtung” als Synonym zu MPU bentzt.

Historisches: Man hat in Deutschland längst erkannt, dass die Verkehrssicherheit nicht nur von der Verkehrsinfrastruktur und vom technischen Zustand der Fahrzeuge abhängt sondern auch vom Faktor “Mensch”. Deswegen hat man bereits seit 1952 die ersten Medizinisch-Psychologischen-Institute für Verkehrssicherheit gegründet, die den heutigen Begutachtungsstellen für Fahreignung, abgekürzt “BfF” , entsprechen, um die Fahreignung von verschiedenen Menschen zu überprüfen.

Fahreignung: Der schwer definierbare Rechtsbegriff: „Fahreignung“ setzt sich aus der „körperlichen, der geistigen und der charakterlichen Eignung“ zusammen: Unser Gesundheitszustand, unsere Belastbarkeit, unser Reaktions-, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsvermögen, unsere intellektuellen Fähigkeiten wie auch unsere persönlichen Einstellungen, Haltungen und Gewohnheiten im Straßenverkehr, machen unsere „Fahreignung“ aus, die uns zu einem sicheren, rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Fahren befähigen soll(te).

Begründung der Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde: Bei manchen Fahrern kommt es -aus welchen Gründen auch immer- zu verschiedenen Formen von Auffälligkeiten (Alkohol und/oder Drogen am Steuer, wiederholte Verstöße gegen die Verkehrsbestimmungen, Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, hohes Aggressionspotenzial u.a.), weswegen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Zweifel im Bezug auf deren Fahreignung pflegt. Vor allem wegen der statistisch hohen Rückfallgefahr und des Gefährdungsrisikos fordert die Behörde diese Personen auf, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, eine Begutachtung ihrer Fahreignung bei einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung durchzuführen.

Die MPU ist eine Entscheidungshilfe für die Behörde: Das Ergebnis der MPU wird in einem medizinisch-psychologischen-Gutachten, in einem Fahreignungsgutachten, niedergeschrieben. Dieses Fahreignungsgutachten ist für die Behörde eine Entscheidungshilfe im Fahrerlaubnisverfahren: Das Belassen, der Entzug oder die Neuerteilung der Fahrerlaubnis der betroffenen Fahrer hängt davon ab.

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