Drogenintervention

Im Rahmen Ihrer Drogen MPU Vorbereitung können Sie eine Drogenintervention, das ist eine tieferliegende verkehrspsychologische Therapie resp. Verkehrstherapie für drogenauffällige Kraftfahrer bei mir in Anspruch nehmen.

Ziel dieser Drogenintervention ist die Aufarbeitung Ihrer Drogenauffälligkeit im Straßenverkehr und Ihres zugrunde liegenden Drogenkonsums, die Anbahnung oder  die Festigung einer bereits von Ihnen angebahnten Drogenabstinenz und Ihre Rückfallprophylaxe.

Abhängig von Ihrer individuellen  Drogenvorgeschichte müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit Sie als Betroffener bei Ihrer MPU die Zweifel der Behörde ausräumen können. Mit diesen Kriterien werden wir uns näher vor Ort auseinander setzen. Folgendes im Vorfeld:

Zu diesen Kriterien gehört u.a. die Drogenabstinenz. Eine Drogenabstinenz können Sie NUR in forenisch akkreditierten Laboratorien (nicht beim Hausarzt) im Rahmen eines Abstinenzprogramms mit Urinkontrollen und/oder mit einer Haaranalyse biochemisch nachweisen . Ein Zentimeter Haar entspricht dabei einem Monat Nachweiszeit.

Die für ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten notwendige Abstinenznachweiszeit hängt vom Einzelfall ab. In der Regel beträgt sie ein Jahr, mindestens jedoch sechs Monate,  abhängig von der Art der Droge(n) und von dem Konsummuster.

Eine Ausnahme für den Nachweis einer Drogenabstinenz bildet u.U. ein sogenannter gelegentlicher Cannabiskonsum unter der Bedingung, dass der Konsum vom Fahren getrennt werden kann.

Zu beachten ist weiterhin: Der Nachweis einer Drogenabstinenz ist –biochemisch gesehen- eine notwendige  aber -psychologisch gesehen- keine hinreichende Bedingung, damit Sie die Zweifel der Behörde ausräumen können, um Ihre MPU zu bestehen. Eine Aufarbeitung Ihrer Drogenvorgeschichte ist neben dem biochemischen Nachweis einer Abstinenz aus verkehrspsychologischer Sicht unabdingbar.

Kommentare sind geschlossen.