Im Rahmen der ab dem 01.05.2014 in Kraft getretenen Reform des Punktsystems wurde ein neues Instrument für die Verkehrssicherheit, das Fahreignungsseminar, geschaffen.
Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer unterstützen, die Gründe für Ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr zu erkennen, ihre Gefahrenwahrnehmung zu sensibilisieren, ihr Risikobewusstsein und ihre Anpassungsbereitschaft an Regeln zu fördern, um ihr Verkehrsverhalten zu ändern. Dadurch sollen weitere Verstöße und -nicht zuletzt- der Entzug der Fahrerlaubnis vorgebeugt werden.
Das Fahreignungsseminar können Sie zu diesem Zweck bei einem Stand von 1-7 Punkten bei mir freiwillig besuchen. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten, d.h. in den Stufen “Vormerkung” (1-3 Punkte) und “Ermahnung” (4-5 Punkte) können Sie einen Punkt in Flensburg abbauen! In der Stufe der Verwarnung (6-7 Punkte) geht leider kein Punktabbau mehr. (Trotzdem könnte es für manche Fahrer sinnvoll sein, sich mit ihrem Verkehrsverhalten tieferliegend zu beschäftigen, um den Entzug der Fahrerlaubnis der bei dem Erreichen oder Überschreiten von 8 Punkten droht, vorzubeugen.)
Das Fahreignungsseminar stellt eine kombinierte Maßnahme dar, die von einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht:
Die verkehrspädagogische Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern von besonders geschulten Fahrlehrern durchgeführt werden.
Die verkehrspsychologische Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme von Diplom-Psychologen, die in Verkehrspsychologie ausgebildet sind und über einschlägige Erfahrungen in diesem Bereich verfügen, durchgeführt.
Beide Berufsgruppen müssen gemäß §4a Straßenverkehrsgesetz (StVG) über eine entsprechende Seminarerlaubnis verfügen, die von den zuständigen Landesbehörden, erteilt wird.
Über eine solche Seminarerlaubnis gemäß § 4a Abs. 3 StVG verfüge ich als Diplom-Psychologe mit verkehrspsychologischer Qualifikation, weswegen ich Ihnen den verkehrspsychologischen Teil des Fahreignungsseminars in Kooperation mit einer entsprechenden Fahrschule anbieten kann.
Nach Abschluss beider Teilmaßnahmen erhalten Sie eine von mir und dem zuständigen Fahrlehrer gemeinsam unterschriebene Teilnahmebescheinigung zur Vorlage innerhalb von 14 Tagen bei Ihrer Führerscheinstelle.
Wichtig: Die Fahrerlaubnisbehörden sind gesetzlich verpflichtet, die betroffenen Kraftfahrer erst bei der Stufe der “Ermahnung” über die Möglichkeit der Durchführung eines Fahreignungsseminars zu informieren! Es ist deswegen sinnvoll, sich alleine frühzeitig darum zu kümmern, um Ihren Punktestand zu erfragen und sich an einem Fahreignungsseminar bereits in der Stufe der “Vormerkung” möglicherweise anzumelden. Ihren Punktestand können Sie mit Hilfe eines Antrags auf Auskunft beim Fahreignungsregister in Flensburg erfahren. Sie finden hier das Antragsformular auf Ihre kostenlose Auskunft Ihres Punktestandes, zum Download.