Straftaten

Wenn Sie als Kraftfahrer Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen haben, (Nötigung, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung etc.) und/oder wenn Ihr (Verkehrs)verhalten auf ein hohes Aggressionspotenzial schließen ließ oder läßt, können Zweifel im Bezug auf Ihre Fahreignung bei der Fahrerlaubnisbehörde entstehen. Deswegen fordert die Behörde Sie auf, eine MPU wegen Straftaten durchzuführen.

Warum? Straftaten sind oft Ausdruck von Wertvorstellungen, von gewohnheitsmäßigen Fehleinstellungen und entsprechenden Fehlreaktionen. Beispielsweise: Fehlende Impulskontrolle. Die Wut wird bei manchen Menschen bei geringer Frustrationstoleranz leicht zur Aggression. Die Folgen sind manchmal nicht übersehbar.

Aus verkehrspsychologischer Sicht erschweren Fehleinstellungen und Fehlhaltungen eine korrekte Bewertung auch der Gesetzmäßigkeiten, die den Straßenverkehr regeln, und behindern ein entsprechend angepasstes Verhalten im Straßenverkehr.

Um die Zweifel der Behörde bei einer MPU wegen Straftaten ausräumen zu können, damit sie wieder mobil werden und nachhaltig mobil bleiben, biete ich Ihnen eine Verkehrtherapie im Rahmen einer Intervention für straffällig gewordene Kraftfahrer an.

In Sachen “Aggression im Straßenverkehr” hatte ich die Ehre und die Freude, ein Interview als Verkehrspsychologe für “Report-München” zu geben. Ein kleines Statement von mir wurde in der entsprechenden Report- Sendung im ARD am 06.05.2014 gezeigt. (Siehe ARD-Mediathek)

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