Punktsystem

Bis zum 01.05.2014 galt in Deutschland, das altbewährte “Punktsystem”, das durch das “Fahreignungs-Bewertungssystem” im Rahmen der Reform des Punktsystems ersetzt wurde.

Wenn man in Deutschland verkehrsauffällig wird, bekommt man bekanntlich neben Bußgeld u.a. auch “Punkte” beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg. Etwa bei rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten ( ab 60 Euro Bußgeld) und bei rechtskräftigen Straftaten.

Die Bewertung der Verkehrsverstöße fand früher auf einer Skala von 1 bis 7 Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten wurden mit 1-4 Punkten und Straftaten mit 5-7 Punkten bewertet. Ab dem 01.05.2014 werden 1 oder 2 Punkte für Verkehsverstöße und 2-3 Punkte für Straftaten sanktioniert. Wurde die Fahrerlaubnis früher mit 18 Punkten entzogen, so ist die Grenze jetzt bei 8 Punkten gegeben.

Auch wenn man das Punktsystem zu kritisieren vermag, so garantiert es -auch in seiner Reform- mit seinem bundeseinheitlichen Maßnahmen- bzw. Punktekatalog die Gleichbehandlung aller Menschen, die in Deutschland verkehrsauffällig werden.

Das Punktsystem hatte und hat in seiner neuen Form trotz der unangenehmen Sanktionen auch einen präventiven Charakter. Es gibt den Fahrern Hilfestellungen, damit sie ihre Einstellungen und Gewohnheiten, die zu den Punkten geführt haben, erkennen und beseitigen können. Solche Hilfestellungen sind:

1. Für Fahranfänger während der Probezeit:

2. Für mehrfach auffällige Kraftfahrer:

Als amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater nach § 71 der Fahrerlaubnisverordnung und als Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie nach § 4a Abs. 3 StVG biete ich Ihnen die entsprechenden verkehrspsychologischen  Dienstleistungen an.

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