Verkehrsauffälligkeiten

Wenn man erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, dann muss man damit rechnen, sich einer MPU unterziehen zu müssen.  Durch wiederholte Auffälligkeiten können -statistisch betrachtet-  sehr wenige Kraftfahrer die 8 Punkte in Flensburg erreichen oder überschreiten, wodurch ihre  Fahrerlaubnis entzogen wird. (Punktestatistik in Flensburg)

Aus Forschungsergebnissen weiß man in diesem Zusammenhang, dass für Kraftfahrer, die wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, eine hohe Wiederholungsgefahr existiert. Diese Fahrer sind in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass sie in relativ dichter Folge Verkehrsverstöße begehen. Verkehrsregeln werden  gewohnheitsmäßig übertreten, ohne dass die jeweiligen behördlichen Maßnahmen (Bußgelder, Fahrverbot, Punkte in Flensburg) eine entscheidende Änderung im Fahrverhalten bewirken.

“Erfolgserlebnisse”, wie die vermeintliche Zeitgewinnung durch wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen beispielsweise, führen zu einer Verfestigung und Verstärkung des Fehlverhaltens, wodurch weitere gleichartige Verkehrsverstöße regelrecht vorprogrammiert sind. Deswegen bestehen Zweifel seitens der Fahrerlaubnisbehörde im Bezug auf die Fahreignung solcher Fahrer, weswegen solche Fahrer zu einer Punkte MPU aufgefordert werden.

Um die Zweifel auzuräumen, sollten Sie eine fachlich fundierte, verkehrspsychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Solche verkehrpsychologische resp. verkehrstherapeutische Hilfen biete ich Ihnen an als:

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